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   BGH, 28.02.2023 - 4 StR 452/22   

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https://dejure.org/2023,6936
BGH, 28.02.2023 - 4 StR 452/22 (https://dejure.org/2023,6936)
BGH, Entscheidung vom 28.02.2023 - 4 StR 452/22 (https://dejure.org/2023,6936)
BGH, Entscheidung vom 28. Februar 2023 - 4 StR 452/22 (https://dejure.org/2023,6936)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 349 Abs. 2 StPO, § ... 64 Satz 1 StGB, § 246a Abs. 1 StPO, § 64 StGB, § 358 Absatz 2 Satz 3 StPO, § 353 Absatz 2 StPO, § 64 Satz 2 StGB, § 337 Abs. 1 StPO, § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG, § 246a Abs. 1 Satz 2 StPO, § 353 Abs. 2 StPO, § 61 Nr. 2

  • Wolters Kluwer

    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 349 Abs. 2 ; StGB § 64 S. 1
    Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge; Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 07.01.2009 - 3 StR 458/08

    Entscheidung des Revisionsgerichts (Beschwer des Angeklagten); Unterbringung in

    Auszug aus BGH, 28.02.2023 - 4 StR 452/22
    Die unterbliebene Entscheidung über die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 Satz 1 StGB hält sachlich-rechtlicher Prüfung nicht stand, weil die Strafkammer die mögliche Anordnung der Maßregel nicht erörtert hat, obwohl sich das Vorliegen der Anordnungsvoraussetzungen aufdrängte (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2022 - 2 StR 378/22 Rn. 13; Beschluss vom 2. März 2022 - 2 StR 425/21 Rn. 8; Beschluss vom 15. Dezember 2021 - 2 StR 491/21 Rn. 7; Beschluss vom 7. Januar 2009 - 3 StR 458/08, NStZ 2009, 261; jew. mwN).
  • BGH, 23.11.2022 - 2 StR 378/22

    Verminderte Schuldfähigkeit (Beweiswürdigung: gezieltes Vorgehen,

    Auszug aus BGH, 28.02.2023 - 4 StR 452/22
    Die unterbliebene Entscheidung über die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 Satz 1 StGB hält sachlich-rechtlicher Prüfung nicht stand, weil die Strafkammer die mögliche Anordnung der Maßregel nicht erörtert hat, obwohl sich das Vorliegen der Anordnungsvoraussetzungen aufdrängte (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2022 - 2 StR 378/22 Rn. 13; Beschluss vom 2. März 2022 - 2 StR 425/21 Rn. 8; Beschluss vom 15. Dezember 2021 - 2 StR 491/21 Rn. 7; Beschluss vom 7. Januar 2009 - 3 StR 458/08, NStZ 2009, 261; jew. mwN).
  • BGH, 31.08.2022 - 5 StR 130/22

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Begründung der

    Auszug aus BGH, 28.02.2023 - 4 StR 452/22
    Die Urteilsausführungen enthalten dazu mit der Wiedergabe des noch verhältnismäßig jungen Alters des Angeklagten und der im Jahr 2012 über einen erheblichen Zeitraum erfolgreichen Entzugsbehandlung im Rahmen einer Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG positive Prognosefaktoren, die in der Gesamtschau mit gegen die Erfolgsaussicht sprechenden Gesichtspunkten abgewogen werden müssen und eine auf Tatsachen gegründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs ergeben können (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 4 StR 438/22 Rn. 3; Beschluss vom 31. August 2022 - 5 StR 130/22, NStZ-RR 2022, 372; van Gemmeren in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 64 Rn. 64 mwN).
  • BGH, 06.12.2022 - 4 StR 438/22

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Erfolgsaussicht: Maßstab, bloße

    Auszug aus BGH, 28.02.2023 - 4 StR 452/22
    Die Urteilsausführungen enthalten dazu mit der Wiedergabe des noch verhältnismäßig jungen Alters des Angeklagten und der im Jahr 2012 über einen erheblichen Zeitraum erfolgreichen Entzugsbehandlung im Rahmen einer Zurückstellung der Strafvollstreckung nach § 35 Abs. 1 Satz 1 BtMG positive Prognosefaktoren, die in der Gesamtschau mit gegen die Erfolgsaussicht sprechenden Gesichtspunkten abgewogen werden müssen und eine auf Tatsachen gegründete Wahrscheinlichkeit des Behandlungserfolgs ergeben können (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Dezember 2022 - 4 StR 438/22 Rn. 3; Beschluss vom 31. August 2022 - 5 StR 130/22, NStZ-RR 2022, 372; van Gemmeren in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 64 Rn. 64 mwN).
  • BGH, 07.10.2014 - 1 StR 317/14

    Anordnung der Unterbringung in einer Entziehungsklinik (Hang, berauschende Mittel

    Auszug aus BGH, 28.02.2023 - 4 StR 452/22
    Ein übermäßiger Genuss ist jedenfalls dann gegeben, wenn der Betroffene auf Grund seiner psychischen Abhängigkeit sozial gefährdet oder gefährlich erscheint (st. Rspr., vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 7. Oktober 2014 - 1 StR 317/14).
  • BGH, 22.11.2021 - 5 StR 368/21

    Rechtsfehlerhafte Nichtanordnung der Unterbringung in einer Entziehungsanstalt

    Auszug aus BGH, 28.02.2023 - 4 StR 452/22
    Da das Landgericht jedoch die nach seinen Feststellungen naheliegende Maßregel nach § 64 StGB mit keinem Wort erwähnt, bedarf die Sache insoweit neuer Verhandlung und Entscheidung; dass lediglich der Angeklagte Revision eingelegt hat, ist insoweit unerheblich, § 358 Absatz 2 Satz 3 StPO (BGH, Beschluss vom 22. November 2021 - 5 StR 368/21).
  • BGH, 15.12.2021 - 2 StR 491/21

    Betäubungsmitteldelikte (Strafzumessung: THC-Anteil); Einziehung des Wertes von

    Auszug aus BGH, 28.02.2023 - 4 StR 452/22
    Die unterbliebene Entscheidung über die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 Satz 1 StGB hält sachlich-rechtlicher Prüfung nicht stand, weil die Strafkammer die mögliche Anordnung der Maßregel nicht erörtert hat, obwohl sich das Vorliegen der Anordnungsvoraussetzungen aufdrängte (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2022 - 2 StR 378/22 Rn. 13; Beschluss vom 2. März 2022 - 2 StR 425/21 Rn. 8; Beschluss vom 15. Dezember 2021 - 2 StR 491/21 Rn. 7; Beschluss vom 7. Januar 2009 - 3 StR 458/08, NStZ 2009, 261; jew. mwN).
  • BGH, 02.03.2022 - 2 StR 425/21

    Gesamtstrafenbildung (Zäsurwirkung); Unterbringung in einer Entziehungsanstalt;

    Auszug aus BGH, 28.02.2023 - 4 StR 452/22
    Die unterbliebene Entscheidung über die Anordnung der Unterbringung des Angeklagten in einer Entziehungsanstalt gemäß § 64 Satz 1 StGB hält sachlich-rechtlicher Prüfung nicht stand, weil die Strafkammer die mögliche Anordnung der Maßregel nicht erörtert hat, obwohl sich das Vorliegen der Anordnungsvoraussetzungen aufdrängte (vgl. BGH, Beschluss vom 23. November 2022 - 2 StR 378/22 Rn. 13; Beschluss vom 2. März 2022 - 2 StR 425/21 Rn. 8; Beschluss vom 15. Dezember 2021 - 2 StR 491/21 Rn. 7; Beschluss vom 7. Januar 2009 - 3 StR 458/08, NStZ 2009, 261; jew. mwN).
  • BGH, 09.05.2023 - 4 StR 113/23

    Unterbringung in einer Entziehungsanstalt (Hang; fehlende Erörterung)

    Namentlich legen sie nicht nahe, dass der Angeklagte aufgrund seines Substanzkonsums sozial gefährdet oder gefährlich erschien (vgl. BGH, Beschluss vom 28. Februar 2023 - 4 StR 452/22 Rn. 3 mwN).
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